318, 368). Der Vertreter des Gesuchstellers gab denn auch zu Protokoll, dass für den Gesuchsgegner ein Ersatzreisepapier ausgestellt würde, sollte er sich bereit erklären, eine Freiwilligkeitserklärung zu unterzeichnen und seine Bereitschaft bekunden, freiwillig auszureisen (Protokoll S. 4, act. 35).