4. 4.1. Das MIKA begründet seine Haftanordnung damit, dass der Gesuchsgegner aus der Schweiz ausgeschafft werden soll. Mit Blick auf die Durchsetzungshaft erwartet das MIKA vom Gesuchsgegner, dass sich dieser kooperativ verhält, eine Freiwilligkeitserklärung unterzeichnet und sich dem Vollzug der Wegweisung nicht widersetzt. Der Haftzweck ist somit erstellt. 4.2. Zu prüfen ist weiter, ob ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid oder eine rechtskräftige Landesverweisung vorliegt.