2. Die Haft begann am 29. Mai 2023, 07.00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für sechs Monate bis zum 28. November 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Eventualiter wird gestützt auf Art. 78 AIG eine Durchsetzungshaft für die Dauer von einem Monat angeordnet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.