Der Gesuchsgegner wurde am 29. Mai 2023, 7.00 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen, unmittelbar daran anschliessend im Auftrag des MIKA migrationsrechtlich festgenommen und am folgenden Tag dem MIKA zugeführt (MI-act. 399). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 30. Mai 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 399 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.