B. Am 22. Mai 2023 ersuchte das MIKA die Kantonspolizei Aargau, den Gesuchsgegner am 26. Mai 2023, 11.00 Uhr, zuführen zu lassen um ihm das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Durchsetzungshaft gewähren zu können (MI-act. 547). Mit E-Mail vom 26. Mai 2023 teilte das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich dem MIKA mit, der Gesuchsgegner habe den Einstieg in den Transport zur Zuführung zum -6- MIKA verweigert (MI-act. 550). Hierauf verfügte das MIKA die Verlängerung der Durchsetzungshaft wie folgt (act. 1):