In der Folge teilte das SEM dem MIKA mit, es werde in den nächsten Tagen bei den sri-lankischen Behörden ein Gesuch um Ausstellung eines Ersatzreisepapiers für den Gesuchsgegner einreichen (MI-act. 138). Am 29. März 2022 teilte das SEM dem MIKA sodann mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankischen Behörden als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert und die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – zugesichert worden (MI-act. 140 f.). Nachdem das MIKA den Gesuchsgegner für einen Flug am 28. April 2023 nach Sri Lanka angemeldet hatte (MI-act.