1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 23. Mai 2023, 09.25 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 77 AIG für 60 Tage bis zum 21. Juli 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.