Hierauf ersuchte das MIKA das SEM um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 136 f.). In der Folge reichte das SEM bei den sri-lankischen Behörden ein Gesuch um Rückübernahme des Gesuchsgegners ein (MI-act. 138). Mit Schreiben vom 29. März 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankischen Behörden als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert worden und die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments sei – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – zugesichert worden (MI-act. 140 f.).