Mit Schreiben vom 23. März 2022 wies das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Gesuchsgegner ebenfalls auf seine Ausreisepflicht hin und forderte ihn auf, unverzüglich gültige Reisedokumente zu beschaffen und diese vorzulegen (MI-act. 126 f.). Gleichentags gab der Gesuchsgegner anlässlich des Ausreisegesprächs beim MIKA zu Protokoll, er besitze keine Reisedokumente und sei nicht bereit nach Sri Lanka zurückzukehren (MI-act. 129 ff.).