2. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Das Haftentlassungsgesuch wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten auferlegt. 3. Die Rechtsvertreterin wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchstellers ihre detaillierte Kostennote einzureichen. -9- Zustellung an: den Gesuchsteller (Vertreterin, im Doppel) das MIKA (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten