7. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Eine mildere Massnahme zur Sicherstellung des Vollzugs der Wegweisung ist nicht ersichtlich. Insbesondere könnten eine – wie von der Rechtsvertreterin des Gesuchstellers geltend gemacht – regelmässige Meldepflicht den Vollzug der Wegweisung nicht sicherstellen.