Der Umstand, dass der Gesuchsteller während der Ausschaffungshaft ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht hat, ändert somit an dieser Beurteilung nichts. Auf Nachfrage hat das SEM am 22. Mai 2023 angegeben, es werde das Wiedererwägungsgesuch zügig behandeln und es rechne damit, dass der Entscheid bis zum Zeitpunkt des bereits gebuchten Fluges vom 6. Juni 2023 rechtskräftig und vollstreckbar sei (act. 5).