Vorliegend wurde am 17. Mai 2023 beim MIKA ein Haftentlassungsgesuch eingereicht, welchem jedoch keine entsprechende Vollmacht beigelegt wurde (act. 1). Am 19. Mai 2023 ging beim Verwaltungsgericht eine Stellungnahme der amtlichen Rechtsvertreterin des Gesuchstellers zum Haftentlassungsgesuch vom 17. Mai 2023 ein, in welchem beantragt wurde, der Gesuchsteller sei – sofern das SEM tatsächlich den Vollzug ausgesetzt habe – umgehend aus der Haft zu entlassen (MI-act. 4).