Am 22. Mai 2023 gab das SEM auf Anfrage telefonisch dahingehend Auskunft, das Wiedererwägungsgesuch des Gesuchstellers vom 10. Mai 2023 sei bereits in Behandlung. Es werde zudem angestrebt, einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid bis zum gebuchten Flugtermin am 6. Juni 2023 zu erlassen (MI-act. 5). Hierauf kontaktierte das Verwaltungsgericht die amtliche Rechtsvertreterin des Gesuchstellers, informierte sie über die Aussagen des SEM, und teilte ihr mit, ihr Schreiben vom 19. Mai 2023 genüge den Anforderungen eines Haftentlassungsgesuchs nicht.