Am 10. Mai 2023 reichte der Gesuchsteller ein Wiedererwägungsgesuch beim SEM ein (MI-act. 330). In der Folge ersuchte das SEM das MIKA mit Schreiben vom 16. Mai 2023, den Vollzug der Wegweisung im Sinne einer vorsorglichen Massnahme einstweilen auszusetzen. Papierbeschaffungen und Vollzugshandlungen würden eingestellt werden (MI-act. 330 f.). B. Am 17. Mai 2023 ging beim MIKA ein schriftliches Haftentlassungsgesuch ein, welches dem Verwaltungsgericht gleichentags zugestellt und worin die sofortige Freilassung des Gesuchstellers beantragt wurde (act. 1). Mit Stellungnahme ebenfalls vom 17. Mai 2023 beantragte das MIKA das Nichteintreten auf das Haftentlassungsgesuch (MI-act. 2 f.).