Mit Urteil WPR.2023.38 vom 26. April 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 23. Juli 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (MI-act. 309 ff.). Am 28. April 2023 meldete das MIKA den Gesuchsteller für einen Flug nach Colombo an, der auf den 6. Juni 2023 bestätigt wurde (MI-act. 302 f., 304 f.). Mit Verfügung vom 8. Mai 2023 ordnete das SEM gegen den Gesuchsteller ein ab dem 6. Juni 2023 bis zum 5. Juni 2026 gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz und Liechtensteins sowie für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten an, welches dem Gesuchsteller am drauffolgenden Tag eröffnet wurde (MI-act. 324 ff.).