Sri Lanka wieder annulliert werden (MI-act. 220 f.). Ebenfalls annulliert werden musste ein auf den 15. Februar 2023 bestätigter Flug nach Sri Lanka, diesmal, weil der Gesuchsteller ab dem 4. Januar 2023 unbekannten Aufenthalts war (MI-act. 262, 264). Am 24. April 2023, 15.05 Uhr, wurde der Gesuchsteller anlässlich einer Verkehrskontrolle durch die Kantonspolizei Aargau angehalten (MIact. 265 ff.) und am darauffolgenden Tag um 14.00 Uhr dem MIKA zugeführt (MI-act. 279 ff.). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde ihm gleichentags die Anordnung einer Ausschaffungshaft für drei Monate eröffnet (MI-act. 283 ff.).