Mit Schreiben vom 7. Februar 2020 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsteller sei als Staatsangehöriger von Sri Lanka identifiziert worden und das sri-lankische Generalkonsulat habe – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zugesichert (MI-act. 86 f.). Nachdem der Gesuchsteller ein weiteres Mehrfachgesuch eingereicht hatte, musste ein auf den 28. September 2022 bereits bestätigter Flug nach -3-