Mit Schreiben vom 22. November 2019 setzte das SEM dem Gesuchsteller eine neue Ausreisefrist bis zum 18. Dezember 2019 an und wies ihn auf seine Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Reisepapieren hin (MIact. 55 f.). Mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 forderte ihn auch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) auf, gültige Reisedokumente zu beschaffen und die Schweiz innert der angesetzten Ausreisefrist zu verlassen (MI-act. 58).