Der Stellungnahme des Rechtsdiensts der Kantonspolizei vom 22. Mai 2023 ist zu entnehmen, dass die entsandte Polizeipatrouille am 12. Mai 2023 A. zunächst nicht an seinem Wohnort angetroffen habe und er auch telefonisch nicht zu erreichen gewesen sei. Am Abend habe er sich via kantonaler Notrufzentrale bei der Polizei gemeldet, worauf die Patrouille zum Wohnort von A. zurückgekehrt sei. Vor Ort habe A. darauf hingewiesen, dass er B. in Sorge um das gemeinsame Kind habe am Wegfahren hindern wollen. Im Verlauf der letzten drei Jahre sei es immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen mit B. gekommen. Anfangs Mai 2023 habe sie ihm mit dem Tod bedroht.