Aber nicht nur das. Der Beschwerdeführer sprach selbst davon, B. zur Arbeitsstelle verfolgt, auch von ihr Fotos gemacht und ihr danach Nachrichten mit diversen Unterstellungen zugestellt zu haben (act. 121 f.). Dies übereinstimmend mit dem von B. eingereichten Screenshot der Nachricht des Beschwerdeführers (act. 98). Im Weiteren bestätigt der Beschwerdeführer, Familienangehörigen und Freunden von B. regelmässig Nachrichten zuzustellen und auch auf den sozialen Medien Fotos und Kommentare über B. zu verbreiten (act. 126, 128). Die zahlreichen Screenshots von Nachrichten in den Akten zeugen ebenfalls von dem von B. beschriebenen Verhalten des Beschwerdeführers, was der Beschwerdeführer als