Stalkerinnen und Stalker wirken meist im privaten Umfeld auf ihre Opfer ein, teilweise aber auch am Arbeitsort. Dies kann die Lebensgestaltung der Opfer stark beeinflussen und auch zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen (vgl. Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 12. Februar 2020 zum Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit [Polizeigesetz, PolG]; Änderung, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, 20.35, S. 48 f.).