Die Dauer des Kontaktverbots gilt vom 14.12.2022 / 9.30 Uhr bis 14.03.2023 / 9.30 Uhr. 5. Die verfügte Massnahme behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn die gewaltbetroffene Person mit der Rückkehr in den von der Wegweisung betroffenen Bereich, der Annäherung und/oder Kontaktaufnahme einverstanden ist.