Befindet sich der Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort innerhalb eines der bezeichneten Rayons, darf dieser auf direktem Weg zu bzw. von seinem Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort betreten werden. 3. Der gewaltausübenden Person ist es untersagt, sich persönlich, über Dritte und über sämtliche Medien (telefonisch, E-Mail, soziale Medien, Post etc.) mit B. in Kontakt zu treten. -4- Die Dauer des Kontaktverbots gilt vom 14.12.2022 / 9.30 Uhr bis 14.03.2023 / 9.30 Uhr. 4. Der gewaltausübenden Person ist es untersagt, sich weniger als 50 Metern B. anzunähern.