1. […] wird eine Wegweisung und Fernhaltung (öffentlicher Raum) gemäss § 34 PolG, ein Kontakt- und ein Annäherungsverbot gemäss Art. 34b Abs. 1 PolG verfügt. [...] 2. Die Wegweisung und Fernhaltung gilt räumlich für folgenden Bereich: Y., Z-Strasse 17, Ganze Liegenschaft inkl. Grundstück. Die Dauer der Wegweisung und Fernhaltung gilt vom 14.12.2022 / 9.30 Uhr bis 14.03.2023 / 9.30 Uhr. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des Rayons (inkl. Umsteigen) ist einzig zwecks Durchquerung des Rayons gestattet.