Entscheid der Kantonspolizei Aargau, Rechtsdienst, vom 13. Dezember 2022 -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Am 28. November 2022 meldete sich ein Bekannter von B. beim Polizeistützpunkt in X. und gab an, ihr Ehemann, A., von welchem sie getrennt lebe, stelle ihr nach. In der Folge wurde B. am 3. Dezember 2022 zur Sache einvernommen und stellte gleichentags Strafantrag.