4. Bezüglich der Haftbedingungen liegen keine Beanstandungen vor (Protokoll S. 3, act. 30). Weiter hat der Vertreter des MIKA im Rahmen der heutigen Verhandlung bestätigt, dass noch am Verhandlungstag eine Verlegung des Gesuchsgegners in das ZAA Zürich erfolgen werde (Protokoll S. 3, act. 30).