Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsgegner am 15. Mai 2023, 7.00 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen und gleichentags dem MIKA zugeführt. Die mündliche Verhandlung begann am 17. Mai 2023, 9.45 Uhr; das Urteil wurde um 10.45 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden. -5-