Der Gesuchsgegner wurde am 15. Mai 2023, 7.00 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen und unmittelbar daran anschliessend im Auftrag des MIKA migrationsrechtlich festgenommen. Am gleichen Tag wurde er dem MIKA zugeführt (MI-act. 248). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 15. Mai 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 248 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.