Zum Antrag, das MIKA sei anzuweisen, beim SEM die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme zu beantragen, ist festzuhalten, dass eine solche Anweisung nicht in die Kompetenz des Haftrichters fällt, weshalb sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen. -6- Weitere Anzeichen, die an der Ausschaffungsmöglichkeit in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht Zweifel aufkommen lassen würden, sind keine ersichtlich. Dies umso weniger, als die sri-lankischen Behörden den Gesuchsgegner als sri-lankischen Staatsangehörigen identifiziert und für ihn bereits zweimal ein Ersatzreisedokument ausgestellt haben (MI-act. 86, 210, 258).