Ebenfalls annulliert werden musste ein auf den 15. Februar 2023 bestätigter Flug nach Sri Lanka, diesmal, weil der Gesuchsgegner ab dem 4. Januar 2023 unbekannten Aufenthalts war (MI-act. 262 ff., 264). Am 24. April 2023, 15.05 Uhr, wurde der Gesuchsgegner anlässlich einer Verkehrskontrolle durch die Kantonspolizei Aargau angehalten (MIact. 266 ff.) und am darauffolgenden Tag um 14.00 Uhr dem MIKA zugeführt (MI-act. 279 ff.).