Mit Schreiben vom 7. Februar 2020 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner als Staatsangehöriger von Sri Lanka identifiziert worden sei und das sri-lankische Generalkonsulat – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zugesichert habe (MI-act. 86). Nachdem der Gesuchsgegner ein weiteres Mehrfachasylgesuch eingereicht hatte, musste ein auf den 28. September 2022 bereits bestätigter Flug nach Sri Lanka wieder annulliert werden (MI-act. 220 ff.). -3-