Bezüglich der Inhaftierung im Bezirksgefängnis Aarau, welches bis Ende 2022 als Ausschaffungszentrum diente, ist anzumerken, dass Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen und einem eigenen Haftregime unterworfen sind. Daran ist grundsätzlich festzuhalten. Eine längerfristige Inhaftierung im Bezirksgefängnis Aarau ist deshalb nicht zulässig.