, act. 28 ff.). Nach der Hausordnung des Zentrums für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich 2022 (Hausordnung ZAA) wird es dem Gesuchsgegner im ZAA in einem eingeschränkten Rahmen möglich sein, seinen strikten Regeln Folge zu leisten. Einerseits wird gemäss § 25 der Hausordnung ZAA bei der Verpflegung Rücksicht auf die kulturellen Gepflogenheiten genommen. Nach der Auskunft des Vertreters des MIKA ist es ausserdem jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass der Gesuchsgegner im beschränkten Rahmen seine Mahlzeiten selbst zubereiten kann (Protokoll S. 4, act. 28).