Am 19. April 2023 um 16.20 Uhr wurde der Gesuchsgegner im Rahmen einer Polizeikontrolle von der Kantonspolizei Zürich gestützt auf die Ausschreibung im RIPOL verhaftet (MI-act. 186 ff.) und am drauffolgenden Tag um 15.00 Uhr dem MIKA zugeführt (MI-act. 192). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 20. April 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 192 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): -4- 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.