Am 9. Januar 2023 beauftragte das MIKA die Kantonspolizei Aargau mit der Festnahme des Gesuchsgegners ab dem 11. Januar 2023 (MIact. 175 f.). Nachdem die Kantonspolizei Aargau den Gesuchsgegner in der ihm zugewiesenen Unterkunft mehrmals nicht angetroffen hatte (MIact. 179), galt er ab dem 25. Januar 2023 als unbekannten Aufenthalts (MIact. 184). In der Folge annullierte das MIKA den für den Gesuchsgegner auf den 30. Januar 2023 gebuchten Linienflug nach Ghana (MI-act. 177 f.) und schrieb ihn im polizeilichen Fahndungssystem RIPOL aus (MIact. 185).