Nach Ablauf der drei Monate erschien der Gesuchsgegner am 29. November 2022 zu einem erneuten Ausreisegespräch, anlässlich welchem er gegenüber dem MIKA angab, er werde nicht freiwillig nach Ghana zurückkehren (MI-act. 154 ff.). In der Folge meldete das MIKA den Gesuchsgegner am 16. Dezember 2022 für einen Flug nach Accra an (MIact. 158 f.), welcher auf den 30. Januar 2023 bestätigt wurde (MIact. 160 f.).