Am 30. Mai 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner anlässlich einer zentralen Befragung durch die Vertreter der ghanaischen Botschaft als Staatsangehöriger von Ghana anerkannt worden sei (MIact. 139). Am 9. Juni 2022 teilte das SEM dem MIKA sodann mit, die ghanaischen Behörden seien bereit, für den Gesuchsgegner ein Ersatzreisedokument auszustellen (MI-act. 141). In der Folge wurde ein solches Ersatzreisedokument mit Gültigkeit bis zum 27. Februar 2023 ausgestellt (MI-act. 182).