Mit Schreiben vom 13. September 2021 setzte das SEM dem Gesuchsgegner eine Ausreisefrist bis zum 11. Oktober 2021 an und wies ihn auf seine Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Reisepapieren hin (MI-act. 106 ff.). Mit Schreiben vom 23. September 2021 forderte ihn auch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) auf, die Schweiz innert der angesetzten Frist zu verlassen und gültige Reisepapiere zu beschaffen (MI-act. 110 f.).