Der vom MIKA beim Gesundheitsdienst des Zentrums für ausländerrechtliche Administrativhaft ZAA eingeholten Stellungnahme lässt sich entnehmen, dass der Gesuchsgegner in regelmässigen Abständen durch die Pflegefachpersonen visitiert und seit seinem Eintritt in die ZAA fünf Mal vom Zentrumsarzt begutachtet worden sei. Tatsächlich sei eine Physiotherapie in der Institution nicht möglich, der Beschwerdeführer habe aber stets die Möglichkeit, einen Hausbrief zu schreiben, um sich damit beim Gesundheitsdienst anzumelden, es liege also bei ihm, sich bei Beschwerden wieder für die Pflegevisite anzumelden (vgl. zum Ganzen act. 6 f.).