In der Stellungnahme vom 19. April 2023 lässt er weiter festhalten, dass sich aus den Unterlagen ergäbe, dass er auf Physiotherapie angewiesen sei und es nicht angehe, seine Schmerzen einfach mit Schmerzmitteln zu behandeln. Angesichts dessen, dass nach klarer Stellungnahme des Gesundheitsdienstes eine Physiotherapie in Ausschaffungshaft offenbar nicht möglich sei, sei der Gesuchsgegner nicht hafterstehungsfähig und aus der Haft zu entlassen.