4. Bezüglich den Haftbedingungen führte der Gesuchsgegner aus, er könne lediglich zwei Mal pro Woche während je 50 Minuten mit seinen Familienangehörigen über Internet Kontakt haben. Weiter gab er an, dass er keine Physiotherapie erhalte, obwohl solche medizinisch indiziert sei, und keinen Arzt habe sprechen können, obwohl er wegen Ischiasis (sic) mit Schmerzen in der Wirbelsäule und dem Gesäss, mit Abstrahlungen in die Beine einen verlangt habe (MI-act. 491). In der Stellungnahme vom 19. April 2023 lässt er weiter festhalten, dass sich aus den Unterlagen ergäbe, dass er auf Physiotherapie angewiesen sei und es nicht angehe, seine Schmerzen einfach mit Schmerzmitteln zu behandeln.