Am 11. April 2023 teilte die selbst gewählte Rechtsvertretung des Gesuchsgegners dem MIKA mit, dass dieser ein Visum bei der ukrainischen Botschaft beantragen wolle, um eine Ausschaffung nach Russland zu vermeiden und stattdessen nach Odessa zu seiner Frau zurückkehren zu können. Zudem wurde angefragt, ob der Gesuchsgegner den Termin bei der Botschaft persönlich wahrnehmen könne (MI-act. 479). Am 14. April 2023 wandte sich das SEM an das MIKA und hielt fest, dass gemäss Information der Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft russische Staatangehörige mit abgelaufenem ukrainischen Aufenthaltstitel -4-