Am 29. März 2023 informierte das SEM das MIKA, dass eine negative Antwort des russischen Innenministeriums auf den gestellten Rückübernahmeantrag betreffend den Gesuchsgegner eingegangen sei, wobei sich der Leiter der Konsularabteilung der russischen Botschaft in Bern erstaunt über die Antwort gezeigt und versprochen habe, den Verbindungsoffizier des Innenministeriums der Botschaft zu beauftragen, umgehend mit der zuständigen Stelle in Moskau Kontakt aufzunehmen. Das SEM stellte in Aussicht, sich mit dem Polizeiattaché der Botschaft in Verbindung zu setzen (MIact. 477 f.).