1. In Gutheissung des Gesuchs wird die Verfügung des MIKA vom 14. März 2023 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die kurzfristige Festhaltung vom 14. März 20214 rechtswidrig war. 2. Es werden keine Kosten auferlegt. 3. Das MIKA wird angewiesen, dem Gesuchsteller die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'500.00 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. -9- Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das MIKA (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten