Den Akten ist zu entnehmen, dass der Gesuchsteller am 14. März 2023 kurz nach sieben Uhr in seiner Unterkunft durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und dem MIKA zur Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer kurzfristigen Festhaltung gemäss Art. 73 AIG zugeführt wurde. Im Anschluss erfolgte die Verlegung des Gesuchstellers ins Zentralgefängnis Lenzburg (MI-act. 211, 220 f.). Weiter ist den Akten zu entnehmen, dass die zentrale Befragung des Gesuchstellers durch die Delegation der Republik Senegal auf den 16. März 2023, 9.00 Uhr, geplant war (MI-act. 202). Wann diese Befragung tatsächlich stattfand, lässt sich den Akten nicht entnehmen.