MIKA nahm dazu am 5. Mai 2023 Stellung und beantragte die Abweisung des Gesuchs (act. 33 ff.). Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege des Gesuchstellers wurde nach Eingang der Vorakten mit Verfügung vom 8. Mai 2023 gutgeheissen (act. 71). Am 30. Mai 2023 liess der Gesuchsteller eine Replik zu den Akten reichen (act. 74 ff.). Hierzu nahm das MIKA am 20. Juni 2023 Stellung (act. 101). Der Einzelrichter zieht in Erwägung: