Die Anhörung durch Behördenvertreter des mutmasslichen Heimatstaates Senegal wurde neu für den 16. März 2023 vorgesehen (MI-act. 202 f.). Am 10. März 2023 erteile das MIKA der Kantonspolizei Aargau den Auftrag zur Festnahme des Gesuchstellers (MI-act. 204). Mit Verfügung vom 14. März 2023 ordnete das MIKA gegen den Gesuchsteller eine kurzfristige Festhaltung für maximal 72 Stunden an (MI-act. 206 ff.). B. Dagegen liess der Gesuchsteller durch seinen Rechtsvertreter mit Eingabe vom 12. April 2023 ein Haftprüfungsgesuch einreichen (act. 1 ff.). Das -3-