Zwecks Abklärungen im Zusammenhang mit der Identität wurde der Gesuchsteller durch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zu einem Gespräch (Telefoninterview zwecks Herkunftsbefragung) am 25. Mai 2021 vorgeladen (MI-act. 165). Am 2. September 2021 wurde dem Gesuchsteller nach Gewährung des rechtlichen Gehörs die Anordnung einer Eingrenzung auf das Gebiet des Kantons Aargau eröffnet (MIact. 169 ff.). Zwecks Besprechung der Ausreisemodalitäten wurde der Gesuchsteller am 7. September 2021 einer Vorladung folgend beim MIKA vorstellig (MI-act. 179, 184).