A. Der Gesuchsteller reiste am 18. Februar 2020 in die Schweiz ein und ersuchte gleichentags um Asyl (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act] 5). Mit Entscheid vom 14. Mai 2020 trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf das Gesuch mangels Zuständigkeit nicht ein, wies den Gesuchsteller aus der Schweiz in den für ihn zuständigen Dublin-Mitglied- staat (Italien) weg, ordnete an, der Gesuchsteller habe die Schweiz nach Ablauf der Beschwerdefrist zu verlassen und beauftragte den Kanton Basel-Landschaft mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 10 ff., 18).